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FAQ

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Häufig gestellte Fragen


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  • Worum geht es hier eigentlich?

    Wir bieten betreuetes Einzelwohnen an. Das Betreuungsangebot wird gemeinsam mit den Klienten auf den persönlichen und aktuellen Bedarf abgestimmt, um


    • eine möglichst selbständige Lebensform aufrechtzuerhalten oder zu erreichen

    • größtmögliche Autonomie zu erhalten

    • die Handlungsfähigkeit zu verbessern

    • das individuelle Potential auszubauen

  • An wen richtet sich das Angebot?

    Das Angebot richtet sich an Volljährige in Stadt und Landkreis Bamberg, die aufgrund einer psychischen Erkrankung bei der Bewältigung des Alltags Unterstützung benötigen, um ein möglichst selbständiges Leben in der eigenen Wohnung führen zu können. Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien, wie z.B. Sucht, geistige oder körperliche Behinderung, sofern Bedarf für die Eingliederungshilfe vorliegt und eine ambulante Betreuungsform ausreichend ist.

  • Was soll damit erreicht werden?

    • Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation

    • Verbesserung, Milderung oder Vermeidung einer Verschlechterung der vorliegenden Erkrankung und deren Folgen

    • Hilfe zur Selbsthilfe

    • Förderung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung

    • Befähigung zum verantwortlichen Umgang mit vorhandenen Ressourcen

    • langfristig Unabhängigkeit von Betreuungen

    • erhalt der ambulanten Lebensform

  • In welchen Bereichen unterstützt ihr mich?

    • Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen

    • Selbstversorgung und Wohnen

    • Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung

    • Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

    • Umgang mit den Auswirkungen der Erkrankung

  • Was macht ihr dann mit mir zusammen?

    • Einzelgespräche

    • Persönliche & telefonische Kontakte

    • Hilfeplanprozesse/-gespräche

    • Haus- und Klinikbesuche

    • Alltagspraktische Trainings

    • Krisenintervention

    • Gruppenaktivitäten / Freizeitaktivitäten

    • Hilfen bei Behördenangelegenheiten

    • Hilfe bei der Suche einer Arbeitsstelle

  • Wie kann ich mitmachen?

    Voraussetzungen für die Aufnahme:


    • Vorliegen einer psychischen Beeinträchtigung

    • Betreuungsbedarf

    • Wunsch nach Veränderung

    • Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Umsetzung der Ziele



    Bei einem persönlichen Vorstellungs- und Beratungsgespräch


    • stellen wir Ihnen unser Angebot vor

    • ermitteln mit Ihnen den individuellen Betreuungsbedarf

    • klären mit Ihnen die Formalitäten und helfen bei der Antragsstellung

  • Was kostet das?

    In der Regel musst im Rahmen der Eingliederungshilfe nichts selbst gezahlt werden.

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem § 53 SGB XII haben Menschen, die aufgrund einer länger andauernden Erkrankung, im Sinne des § 2 SGB IX, Unterstützung bei der Bewältigung des Alltag benötigen.

    Die Kosten werden durch öffentliche Kostenträrer übernommen, sofern das eigene Einkommen und Vermögen nicht über der Bemessungsgrenze liegen.



    Die Anträge können beim Bezirk Oberfranken heruntergeladen werden:


    https://www.bezirk-oberfranken.de/formulare-soziales/

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